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AGB

 

 

§1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen

Als Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen wird Bernd Werner definiert. Die Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind sämtlich freibleibend und unverbindlich.

Der Vertragsabschluss über die Dienstleistung kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes, durch Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten geregelt sind, zu Stande. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

§3 Leistungen

Der Leistungsgeber gewährleistet dafür Sorge zu tragen, dass bei der inhaltlichen Gestaltung der Dienstleistungen nach den neuesten fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Leistungserbringer. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Internetdarstellungen). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung der Maßnahme) können vor oder während der Durchführung der Maßnahme vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Maßnahme in seinem Kern nicht völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt den vorgesehenen Leistungserbringer im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

 

§4 Skripten und Zusatzleistungen

Skripten, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Unterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstige Materialien ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber als Skripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen.

Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind nicht im Preis enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

 

§5 Zahlungsbedingungen

Die Gebühr für eine Maßnahme wird nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug - bei Seminaren vor Beginn der Maßnahme - zur Zahlung fällig. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Gebühren und Kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Maßnahmen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und / oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Gebühr.

 

§6 Rücktritt des Leistungsgebers / Leistungsnehmers

Der Leistungsgeber kann vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten, (bei Seminaren, wenn die von ihm festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist) oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankungen des Leistungserbringers) vor Vertragsbeginn von einer Durchführung absehen. In diesem Falle erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Gebühren werden zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber sind in jedem Falle ausgeschlossen.

Der Leistungsnehmer kann bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Rücktritten durch den Leistungsnehmer wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Die Entsendung einer Ersatzperson ist möglich. Sollten Stornierungsgebühren für im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z.B. Hotelreservierungen) anfallen, so werden diese dem Kunden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiter belastet.

 

§7 Haftung

Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit der Maßnahme beabsichtigten Erfolg und / oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und / oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Maßnahme in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Veranstaltungen in den Räumen des Leistungsgebers ist eine etwaige Haftung sowohl gegen den Leistungsgeber, als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

 

§8 Datenerfassung

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden.

 

§9 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Starnberg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

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